Vereinsstatuten
Verein «KlimaLokal Dietikon» mit Sitz in Dietikon
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «KlimaLokal Dietikon» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Dietikon.
2. Zweck
Der Verein hat zum Ziel der Bevölkerung die Anliegen des Klimaschutzes nahe zu bringen. In diesem Sinne unterstützt der Verein die energiepolitischen Bestrebungen der Stadt Dietikon.
Der Verein ist konfessionell, politisch und wirtschaftlich neutral.
3. Mitgliedschaft
Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
4. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
5. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe der Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
6. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Stadt Dietikon, welche in gegenseitiger Absprache festgelegt werden. Hinzu kommen weitere Einkünfte (z.B. aus Aktionen und Spenden).
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 21 Tage im Voraus schriftlich, unter Beilage der Traktandenliste, eingeladen.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsidium, Kassier, Aktuar und weiteren Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
10. Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung und die Jahresrechnung kontrollieren. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
11. Unterschrift
Die Kollektivunterschrift des Präsidiums und einem weiteren Mitglied des Vorstandes ist für den Verein verbindlich.
12. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit einer zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen durch Beschluss der Generalversammlung einer Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt, zugesprochen. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf einer Wartefrist von 12 Monaten.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15. Juni 2011 geschrieben worden und treten mit der Unterzeichnung des Co-Präsidiums in Kraft.
Ort und Datum:
das Co-Präsidium:
Hans Dieter Egger Anton Scheiwiller
Änderungen beschlossen am:
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